Lexikon
Kommissạr
[
lateinisch
]allgemein eine mit der Erledigung bestimmter Aufgaben betraute Person, (öffentlicher) Amtsträger, z. B. Polizeikommissar. Sein Auftrag ist in der Regel vorübergehender Natur, z. B. im Rahmen einer kommissarischen Geschäftsführung; doch gibt es auch ständige Kommissare.
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