Lexikon

Kriegsverbrechen

strafbare Verstöße gegen das Kriegsrecht durch Gewaltanwendung oder andere Vergehen gegen Leib, Leben, Eigentum u. a. von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen. Eine Bestrafung der in Feindeshand gefallenen Kriegsgefangenen wegen Kriegsverbrechen ist stets üblich gewesen. Die jeweilige Gewahrsamsmacht ist zur Durchführung entsprechender Verfahren völkerrechtlich berechtigt. Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen nach beendetem Krieg ist erstmals aufgrund des Versailler Vertrags in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg durchgeführt worden (Reichsgericht). In großem Maßstab haben derartige Verfahren nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland stattgefunden. Im Londoner Vertrag vom 8. 8. 1945 über das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion) wurde ein Katalog strafbarer Handlungen aufgestellt, der aus den drei großen Gruppen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestand. Er fand im Nürnberger „Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ Anwendung. Obwohl man sich im Rahmen der Vereinten Nationen um die Anerkennung der „Prinzipien von Nürnberg“ bemühte, ist bis heute keine völlige Übereinstimmung über die hierbei angewendeten Grundsätze erzielt. Nürnberger Prozesse. 1993 richtete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen nicht ständigen Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag ein, der sich mit den schweren Verletzungen des internationalen humanitären Rechts im früheren Jugoslawien befasst. Das ebenfalls vom Sicherheitsrat eingesetzte Rwanda-Tribunal (ab 1994) untersuchte den von Hutu-Milizen begangenen Völkermord an rund 1 Mio. Menschen (hauptsächlich Tutsi) in dem zentralafrikanischen Staat (1994). Auf der Grundlage des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. 7. 1998 wurde 2002 der ständige Internationale Strafgerichtshof geschaffen; eine entsprechende deutsche Regelung erfolgte mit dem Völkerstrafgesetzbuch vom 26. 6. 2002.
Nürnberger Prozesse: Anklagebank
Nürnberger Prozesse: Anklagebank
Auf der Anklagebank: Erste Reihe von links nach rechts: Göring, Hess, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner und Rosenberg; hintere Reihe: Dönitz, Reäder, von Schirach und Sauckel.
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