Lexikon
Laienrichter
nicht rechtsgelehrte Richter, die ehrenamtlich, wegen besonderer Sachkunde (z. B. Handelsrichter), als sachkundige Gruppenvertreter (z. B. bei den Arbeits- oder Sozialgerichten) oder als Vertreter des Volkes schlechthin (Schöffen) an der Rechtsprechung mitwirken. Da sich im Laienrichter demokratische Tendenzen verkörpern, gibt es in Deutschland Laienrichter in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit; ihre Gesamtzahl beträgt rund 60 000 gegenüber annähernd 21 000 Berufsrichtern.
Wissenschaft
Behandlung im Blindflug
Medizinische Studien wurden lange Zeit (fast) nur an Männern durchgeführt. Frauen sind deshalb häufiger von Arzneimittel-Nebenwirkungen betroffen als Männer. Und die Forschungspraxis ändert sich nur langsam. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Es ist bis heute einer der bekanntesten...
Wissenschaft
Geflügelte Globetrotter
Tierwanderungen sind ein weltweites Naturphänomen mit unzähligen Geheimnissen. So manches davon versetzt sogar die erfahrensten Forschenden ins Staunen. Von Kurt de Swaaf Jedes Jahr, gegen Ende April, spähen meine kleine Tochter und ich gebannt in den Frühlingshimmel. Wir erwarten das baldige Eintreffen einer Schar Sommergäste,...