Lexikon
Laienrichter
nicht rechtsgelehrte Richter, die ehrenamtlich, wegen besonderer Sachkunde (z. B. Handelsrichter), als sachkundige Gruppenvertreter (z. B. bei den Arbeits- oder Sozialgerichten) oder als Vertreter des Volkes schlechthin (Schöffen) an der Rechtsprechung mitwirken. Da sich im Laienrichter demokratische Tendenzen verkörpern, gibt es in Deutschland Laienrichter in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit; ihre Gesamtzahl beträgt rund 60 000 gegenüber annähernd 21 000 Berufsrichtern.
Wissenschaft
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Computersimulationen gehören zu den wichtigsten Werkzeugen der Klimaforschung. Sie werden ständig weiter entwickelt – auch mit Künstlicher Intelligenz. von THOMAS BRANDSTETTER Die Computersimulationen der Klimaforscher haben gigantische Ausmaße angenommen. Auf Supercomputern mit einer Unmenge an Daten versuchen die...
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