Lexikon
Laienrichter
nicht rechtsgelehrte Richter, die ehrenamtlich, wegen besonderer Sachkunde (z. B. Handelsrichter), als sachkundige Gruppenvertreter (z. B. bei den Arbeits- oder Sozialgerichten) oder als Vertreter des Volkes schlechthin (Schöffen) an der Rechtsprechung mitwirken. Da sich im Laienrichter demokratische Tendenzen verkörpern, gibt es in Deutschland Laienrichter in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit; ihre Gesamtzahl beträgt rund 60 000 gegenüber annähernd 21 000 Berufsrichtern.
Wissenschaft
Schwarze Löcher erschüttern das All
Die größten Energieschleudern im Universum sind unsichtbar – doch Astrophysiker können ihre Gravitationswellen nun im Wochentakt messen. von RÜDIGER VAAS Als am 11. Februar 2016 die erste Messung von Gravitationswellen bekannt gegeben wurde, schmückte die sensationelle Nachricht die Titelseiten vieler Zeitungen aus aller Welt....
Wissenschaft
Konserviert und archiviert
In der Umweltprobenbank des Bundes lagern Hunderttausende Ampullen, gefüllt mit Blut und Urin. Damit können Experten untersuchen, welche Schadstoffe in den menschlichen Körper gelangen. von FLORIAN STURM (Text) und ESTHER HORVATH (Fotos) An einem Waldrand, rund 15 Autominuten von Münster entfernt, steht Dominik Lermen vor einer...