Lexikon
Vermittlungsausschuss
in der Bundesrepublik Deutschland ein Ausschuss aus der gleichen Anzahl von Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats zur Einigung über den Inhalt einer Gesetzesvorlage. Der Vermittlungsausschuss wird vom Bundesrats (in bestimmten Fällen auch vom Bundestag oder von der Bundesregierung) angerufen, wenn der Bundesrat nicht bereit ist, einer Vorlage zuzustimmen. Schlägt der Ausschuss eine Änderung vor, muss der Bundestag erneut Beschluss fassen (Art. 77 GG). Bundesgesetze.
Wissenschaft
Relativistisch genau – Atomuhren messen Höhenunterschiede
Albert Einstein sagte voraus, dass die Zeit auf Bergen oder sonstigen Erhebungen schneller vergeht als im Tal – schuld sind die höhenbedingten Unterschiede in der Erdschwerkraft. Jetzt ist es Physikern gelungen, den winzigen Effekt der gravitativen Zeitdehnung für die Höhenmessung selbst weit voneinander entfernter Orte zu nutzen...
Wissenschaft
Feintuning kann KI-Fehlverhalten fördern
Große KI-Sprachmodelle wie ChatGPT sind normalerweise so programmiert, dass sie unethische und gefährliche Antworten vermeiden. Werden sie allerdings dazu gebracht, bei eng umgrenzten Aufgaben gegen ihre Werterichtlinien zu verstoßen, übertragen sie das Fehlverhalten auch auf ganz andere Bereiche. Eine Studie zeigt: Wird eine KI...
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