Lexikon
Abschiebung
zwangsweise, überwachte Ausreise eines Ausländers aus dem Gebiet eines Staates; nach dem Aufenthaltsgesetz in der Fassung vom 25. 2. 2008 ist ein Ausländer, der Deutschland zu verlassen hat, abzuschieben, wenn seine freiwillige Ausreise nicht gesichert ist oder aus Gründen öffentlicher Sicherheit eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Unzulässig ist die Abschiebung in einen Staat, in dem das Leben des Ausländers oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, politischer Überzeugung u. Ä. bedroht ist. Zur Sicherung der Abschiebung ist Abschiebehaft zulässig (Ausweisung).
Wissenschaft
Drohnen für Profis
Bislang galten kleine Flugobjekte vor allem als Spielerei. Doch bessere Technik und zweckmäßige Vorschriften schaffen die Grundlage für immer mehr nützliche Anwendungen. von Tim Schröder Für eingefleischte Angler, die an einem See geduldig darauf warten, dass ein Fisch anbeißt, ist die Aguadrone sicher nichts. Doch wer vor der...
Wissenschaft
Die Himmelsdecke von Esna
Dass die astronomische Tempeldecke in Esna, 55 Kilometer südlich von Luxor, heute wieder erstrahlen kann wie vor rund 2.000 Jahren, ist einem Glücksfall zu verdanken – und der jahrelangen Arbeit eines deutsch-ägyptischen Expertenteams. von ROLF HEßBRÜGGE Man muss sich schon etwas den Hals verrenken, um diesen kostbaren...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Atomstrom aus der Batterie
Schritt zurück nach vorn
Training für eine starke Psyche
Wurmlöcher im Quantencomputer?
Das Harte unterliegt
Lebende Bauten