Lexikon
Abschiebung
zwangsweise, überwachte Ausreise eines Ausländers aus dem Gebiet eines Staates; nach dem Aufenthaltsgesetz in der Fassung vom 25. 2. 2008 ist ein Ausländer, der Deutschland zu verlassen hat, abzuschieben, wenn seine freiwillige Ausreise nicht gesichert ist oder aus Gründen öffentlicher Sicherheit eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Unzulässig ist die Abschiebung in einen Staat, in dem das Leben des Ausländers oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, politischer Überzeugung u. Ä. bedroht ist. Zur Sicherung der Abschiebung ist Abschiebehaft zulässig (Ausweisung).
Wissenschaft
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Neue Auswertungen alter Radardaten legen nahe: Auf unserer Nachbarwelt quoll noch vor drei Jahrzehnten Lava aus Vulkanen heraus. Die Venus könnte sogar aktiver sein als die Erde. von THORSTEN DAMBECK Anders als der Mars ist die Venus dauerhaft in eine dicke Schicht aus Wolken gehüllt. Jahrhundertelang konnte deshalb kein Fernrohr...
Wissenschaft
Die letzte Revolution – und die nächste
Der wissenschaftliche Fortschritt ist weder kontinuierlich noch konstant. In jüngerer Zeit scheint er sogar zu stagnieren. Ist die Kosmologie eine Ausnahme? von RÜDIGER VAAS Trotz enormer Anstrengungen und Mittel – Arbeitszeit, Geld, Technik, Rechenkapazitäten und so weiter – haben die Zahl und Rate fundamentaler neuer Einsichten...