Lexikon

Auftrag

bürgerliches Recht
Mandat
eine Vereinbarung, nach der der Beauftragte (Mandatar) für den Auftraggeber (Mandant) unentgeltlich ein Geschäft, sei es rechtlicher oder tatsächlicher Natur, zu besorgen hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Dienst-, Werk-, Maklervertrag, gelegentlich sogar Kaufverträge als Aufträge bezeichnet.
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben ein Holzstempel mit schwarzem Gummi.
Wissenschaft

Cum hoc ergo propter hoc

Warum wir manchmal auch dort Zusammenhänge sehen, wo gar keine sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der kompliziert klingende lateinische Merksatz „Cum hoc ergo propter hoc“ – wörtlich übersetzt: „Mit diesem, folglich deswegen“ – bezeichnet ein weit verbreitetes Phänomen, das in allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens,...

Kampfadler
Wissenschaft

Wie aus dem Nichts

Kampfadler sind Afrikas übersehene Top-Prädatoren. Die Großgreife spielen anscheinend eine ähnliche Rolle wie Leoparden und Geparden. Ein internationales Forscherteam kann das Jagdverhalten der Vögel mithilfe moderner Technik bis ins Detail verfolgen. von KURT DE SWAAF Wir sind diejenigen, die die Feldarbeit machen dürfen; das...

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