Lexikon
Auftrag
bürgerliches Recht
Mandateine Vereinbarung, nach der der Beauftragte (Mandatar) für den Auftraggeber (Mandant) unentgeltlich ein Geschäft, sei es rechtlicher oder tatsächlicher Natur, zu besorgen hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Dienst-, Werk-, Maklervertrag, gelegentlich sogar Kaufverträge als Aufträge bezeichnet.
Wissenschaft
Früher Fokus oder breite Bildung? Wie Menschen Spitzenleistungen erzielen
Die brillantesten Köpfe stechen selten schon in jungem Alter heraus. Wer bereits in früher Jugend als Wunderkind galt, gehört als Erwachsener meist nicht mehr zu den Besten seines Faches. Eine Studie zeigt nun, wie sich Exzellenz in verschiedenen Altersklassen entwickelt. Junge Ausnahmetalente – sei es in Sport, Musik oder...
Wissenschaft
FAQ: Klimamodelle
Computerprogramme zur Simulation des Klimasystems helfen der Wissenschaft, das Klima der Vergangenheit und die künftige Entwicklung zu verstehen. Doch wie (zuverlässig) funktionieren sie? Von ROLF HEßBRÜGGE Was sind Klimamodelle? Klimamodelle sind hochkomplexe Computerprogramme zur Berechnung des vergangenen und des künftigen...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Konvergent oder kontingent?
News der Woche 19.09.2025
Rettung für kostbare Wracks
Streifenfrei fliegen
Kranke duften anders
Die ersten Menschen Südamerikas