Lexikon

Auftrag

bürgerliches Recht
Mandat
eine Vereinbarung, nach der der Beauftragte (Mandatar) für den Auftraggeber (Mandant) unentgeltlich ein Geschäft, sei es rechtlicher oder tatsächlicher Natur, zu besorgen hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Dienst-, Werk-, Maklervertrag, gelegentlich sogar Kaufverträge als Aufträge bezeichnet.
Neben dem vollständig autarken Demo-Haus (rechts) liegt auf dem Bergheider See auch ein mit Solarenergie betriebenes Konferenzschiff. ©Fraunhofer IVI, Dresden
Wissenschaft

Abgenabelt

Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.

Der Beitrag Abgenabelt erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Miyake, Dispilio-Ausgrabungen
Wissenschaft

Kosmischer Fingerabdruck in Baumringen

Ungewöhnliche Strahlungsausbrüche der Sonne ermöglichen es Archäologen, jahrtausendealte Hölzer aufs Jahr genau zu datieren. Daraus ergeben sich neue Erkenntnisse zu frühen Zivilisationen. von DIRK EIDEMÜLLER Die archäologische Arbeit ist oft wie ein riesiges Puzzle. Man gräbt beispielsweise durch eine steinzeitliche Siedlung und...

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