Lexikon
Auftrag
bürgerliches Recht
Mandateine Vereinbarung, nach der der Beauftragte (Mandatar) für den Auftraggeber (Mandant) unentgeltlich ein Geschäft, sei es rechtlicher oder tatsächlicher Natur, zu besorgen hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Dienst-, Werk-, Maklervertrag, gelegentlich sogar Kaufverträge als Aufträge bezeichnet.
Wissenschaft
Cum hoc ergo propter hoc
Warum wir manchmal auch dort Zusammenhänge sehen, wo gar keine sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der kompliziert klingende lateinische Merksatz „Cum hoc ergo propter hoc“ – wörtlich übersetzt: „Mit diesem, folglich deswegen“ – bezeichnet ein weit verbreitetes Phänomen, das in allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens,...
Wissenschaft
Wie aus dem Nichts
Kampfadler sind Afrikas übersehene Top-Prädatoren. Die Großgreife spielen anscheinend eine ähnliche Rolle wie Leoparden und Geparden. Ein internationales Forscherteam kann das Jagdverhalten der Vögel mithilfe moderner Technik bis ins Detail verfolgen. von KURT DE SWAAF Wir sind diejenigen, die die Feldarbeit machen dürfen; das...