Lexikon

Auftrag

bürgerliches Recht
Mandat
eine Vereinbarung, nach der der Beauftragte (Mandatar) für den Auftraggeber (Mandant) unentgeltlich ein Geschäft, sei es rechtlicher oder tatsächlicher Natur, zu besorgen hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Dienst-, Werk-, Maklervertrag, gelegentlich sogar Kaufverträge als Aufträge bezeichnet.
Winzig und wunderlich: Mit diesem Saphir-Kristall im Zentrum einer Halterung für ein Mikroskop hat ein Team um Matteo Fadel von der ETH Zürich rekordverdächtige Quantenschwingungen gemessen. Sie dauerten allerdings nur einige Hundertstel Sekunden. ©Bilder und Grafik: Matteo Fadel/ETH Zürich
Wissenschaft

Schrödingers Katze wächst

Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.

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Galaxien
Wissenschaft

Der vermessene Himmel

Unsere kosmische Adresse: Der Galaxiensuperhaufen Laniakea und was dahinter kommt. von RÜDIGER VAAS Auch Astronomen – und angesichts des funkelnden Sternenhimmels vielleicht ganz besonders sie – haben einen Sinn für Poesie. „Die Stellung des Menschen im Weltall. „In den alten Zeiten, als das Wünschen noch half“, wie es im Märchen...

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