Lexikon
Auftrag
bürgerliches Recht
Mandateine Vereinbarung, nach der der Beauftragte (Mandatar) für den Auftraggeber (Mandant) unentgeltlich ein Geschäft, sei es rechtlicher oder tatsächlicher Natur, zu besorgen hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Dienst-, Werk-, Maklervertrag, gelegentlich sogar Kaufverträge als Aufträge bezeichnet.
Wissenschaft
Faktorfischen
Früher wimmelte es in der Bioforschung nur so von „Faktoren“, weil vielfach nach folgendem Prinzip experimentiert wurde: Man stellte Extrakte von irgendetwas her, gab sie zu Zellen, Geweben oder Organismen – und plötzlich machten diese etwas, das sie ohne Extrakt nicht getan hatten. Ergo: In dem kruden Extrakt verbirgt sich...
Wissenschaft
Mikroskopisch kleiner Manipulator
Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.
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