Lexikon
Auftrag
bürgerliches Recht
Mandateine Vereinbarung, nach der der Beauftragte (Mandatar) für den Auftraggeber (Mandant) unentgeltlich ein Geschäft, sei es rechtlicher oder tatsächlicher Natur, zu besorgen hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Dienst-, Werk-, Maklervertrag, gelegentlich sogar Kaufverträge als Aufträge bezeichnet.
Wissenschaft
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
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Wissenschaft
Kosmischer Fingerabdruck in Baumringen
Ungewöhnliche Strahlungsausbrüche der Sonne ermöglichen es Archäologen, jahrtausendealte Hölzer aufs Jahr genau zu datieren. Daraus ergeben sich neue Erkenntnisse zu frühen Zivilisationen. von DIRK EIDEMÜLLER Die archäologische Arbeit ist oft wie ein riesiges Puzzle. Man gräbt beispielsweise durch eine steinzeitliche Siedlung und...