Lexikon
Bhụtan
Staat und Politik
Nach der Verfassung vom 18. 7. 2008 ist Bhutan eine konstitutionelle Monarchie. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Armee ist der König (Druk Gyalpo, „Drachenkönig“). Bei Verstößen gegen die Verfassung kann der Monarch vom Parlament und durch ein Referendum seines Amtes enthoben werden. Der König muss spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres zurücktreten. Er ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag hin die übrigen Kabinettsmitglieder. Das Zweikammerparlament besteht aus der Nationalversammlung (Unterhaus) mit maximal 55 (zurzeit 47) Abgeordneten und dem Nationalrat (Unterhaus) mit 25 Mitgliedern, von denen 20 in den Distrikten gewählt und fünf vom König ernannt werden. Beide Kammern haben eine fünfjährige Legislaturperiode. Wichtige Parteien sind die royalistischen Gruppierungen Druk Phuensum Tshogpa (DPT, Partei für Frieden und Wohlstand) und People’s Democratic Party (PDP).
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