Lexikon

Bildungswesen

alle Einrichtungen und Institutionen, die Bildung vermitteln und die Ausbildung von Lernenden (Schüler, Studenten u. a.) übernehmen. Die ersten staatlichen Schulgesetze entstanden im 18. Jahrhundert (Allgemeine Schulordnung für Preußen von 1763, österreichische Schulordnung von 1774). Die öffentliche Bildungsarbeit ist seither in Deutschland weitgehend Sache der einzelnen Länder. Hauptträger der staatlichen Bildungsarbeit sind: Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien (Oberschulen), Hochschulen, Berufs- und Berufsfachschulen. Daneben bestehen Sonderschulen. In den Gesamtschulen bilden Hauptschule, Realschule und Gymnasium ein durchlässiges System. Besondere Institute und Abendschulen ermöglichen die Weiterbildung Erwachsener und können bis zur Hochschulreife führen (sog. zweiter Bildungsweg). Einen Teil der Erwachsenenbildung übernehmen Volkshochschulen, Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Betriebe u. a. in Vorträgen und Fortbildungskursen.
Foto von Acker-Hornmoos
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