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Boxheimer Dokument

ein von dem Rechtsberater der NSDAP-Gauleitung HessenDarmstadt, W. Best, 1931 ausgearbeiteter u. auf dem Boxheimer Hof bei Bürstadt in Parteikreisen beratener Plan für eine gewaltsame Machtübernahme der NSDAP im Falle eines von kommunist. Seite herbeigeführten Umsturzes. Das B. D. wurde Ende Nov. 1931 in der Öffentlichkeit bekannt. Weil dadurch Hitlers Legalitätskurs unglaubwürdig wurde, distanzierte sich die Partei von Best. Ein Hochverratsverfahren gegen ihn wurde 1932 eingestellt.

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