Lexikon
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
BfDIkontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes. Ihm stehen dafür weit gehende Auskunfts-, Einsichts- und Zugangsrechte zu. Der Bundesbeauftragte ist beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre, er ist weisungsunabhängig und kann von jedem, der sich durch Behörden des Bundes in seinen Rechten verletzt fühlt, angerufen werden. Daneben gibt es die Datenschutzbeauftragten der Länder.
Wissenschaft
Vertikale Rotoren im Aufwind
Windkraftanlagen, deren Rotoren sich um eine senkrechte Achse drehen, bieten etliche Vorteile. Doch tückische Strömungen haben ihren Erfolg bisher vereitelt. Eine neue Technik soll das nun ändern. von CHRISTIAN BERNHART Patrick Richter hatte viele Argumente auf seiner Seite, als ein Fernsehteam des Magazins Spiegel TV im August...
Wissenschaft
Start-ups: Heiß auf Kernfusion
Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...