Lexikon
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
BfDIkontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes. Ihm stehen dafür weit gehende Auskunfts-, Einsichts- und Zugangsrechte zu. Der Bundesbeauftragte ist beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre, er ist weisungsunabhängig und kann von jedem, der sich durch Behörden des Bundes in seinen Rechten verletzt fühlt, angerufen werden. Daneben gibt es die Datenschutzbeauftragten der Länder.
Wissenschaft
Oasen des Lebens
Vulkane löschen Leben aus – und lassen neues entstehen. von BETTINA WURCHE Der Ausbruch eines Vulkans mit seinen Glutwellen und Lavaströmen verbrennt mit einem Schlag alles Grün, vom Grashalm bis zum Baum. Nicht rechtzeitig geflohene Tiere ersticken in toxischen Gasen oder zerfallen zu Asche. Schließlich hinterlässt das...
Wissenschaft
Gebäude vom Band
Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.
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