Lexikon

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BfDI
kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes. Ihm stehen dafür weit gehende Auskunfts-, Einsichts- und Zugangsrechte zu. Der Bundesbeauftragte ist beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre, er ist weisungsunabhängig und kann von jedem, der sich durch Behörden des Bundes in seinen Rechten verletzt fühlt, angerufen werden. Daneben gibt es die Datenschutzbeauftragten der Länder.
Inseln, Vulkane, Leben
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Per Schwerlastkran wird auf der Baustelle ein vorgefertigtes Modul in den Gebäude-Rohbau gesetzt. ©robin-clouet.fr/stock.adobe.com
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