Lexikon
Durchsuchung
Strafprozessrecht
im strafprozessualen Ermittlungsverfahren Durchsuchung der Räume, besonders der Wohnung (Haussuchung) der Person und der Sachen eines einer Straftat Verdächtigen zum Zweck der Auffindung von Beweismitteln; zur Ergreifung des Verdächtigen, zur Spurfolge und zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände auch bei anderen Personen zulässig; zur Nachtzeit stets nur zulässig bei Verfolgung auf frischer Tat, Gefahr im Verzug oder Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen. Durchsuchungen dürfen in der Regel nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei) angeordnet werden (Art. 13 GG, §§ 102 ff. StPO).
Ähnlich in Österreich (§§ 139 ff., 145 StPO) und in den Schweizer Kantonen.
Wissenschaft
Gehirn aus der Petrischale
Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.
Der Beitrag Gehirn aus der Petrischale erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Wie der Klimawandel die Erdrotation verringert
24 Stunden braucht die Erde, um sich einmal um sich selbst zu drehen. Doch durch den Einfluss des Mondes und des Klimas verändert sich dieser Wert Jahr für Jahr um winzige Sekundenbruchteile. Eine Studie zeigt nun, wie sich der menschengemachte Klimawandel auf die Erdrotation auswirkt. Demnach sorgen das Abschmelzen der Pole und...