Lexikon
freiwilliges soziạles Jahr
Abk. FSJ, freiwilliger, 6- bis 18-monatiger Hilfsdienst von 16- bis 27-Jährigen in Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen der Jugend- oder Behindertenarbeit, Gesundheitspflege oder im kulturellen Bereich. Die Helfer erhalten Taschengeld, Unterkunft, Arbeitskleidung, Verpflegung und Urlaub, auch genießen sie Sozialversicherungsschutz (Gesetz seit 1964). Das freiwillige soziale Jahr kann für sozialpflegerische und hauswirtschaftliche Berufe als Praktikum angerechnet werden; seit 2002 können anerkannte Kriegsdienstverweigerer anstelle des Zivildienstes einen 12-monatigen Freiwilligendienst bei einem dafür anerkannten Träger leisten.
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