Lexikon

Genfer Flüchtlingskonvention

Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951; in 46 Artikeln wird ein Mindeststandard für die Rechtsstellung von Personen gesetzt, die sich „aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ außerhalb des Landes ihrer Staatsangehörigkeit befinden. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) überwacht die Durchführung des Abkommens. Flüchtlinge haben nach der Konvention u. a. Anspruch auf Zugang zu den Gerichten, Ausstellung eines allgemein anerkannten Reiseausweises (bei rechtmäßigem Aufenthalt) und auf öffentlicher Fürsorge. Sie dürfen nicht aus- oder zurückgewiesen werden, wenn sie in ihrem Heimatland u. a. aus ethnischen, religiösen oder politischen Gründen um ihr Leben oder die Freiheit fürchten müssen.
Fossile Pflanzen
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Was das größte Artensterben aller Zeiten über unsere Zukunft verrät

Am Ende des Perm-Zeitalters vor 252 Millionen Jahren erlebte unser Planet das größte Artensterben seiner Geschichte. Drei Viertel allen Lebens auf der Erde verschwanden für immer. Und einiges, was damals geschah, könnte sich heute wiederholen. Wie Paläontologen herausgefunden haben, führte damals allein das Sterben tropischer...

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Geheimnisse der Optik

In den Augen antiker Gelehrter war Licht nicht mehr als ein Bündel leuchtender Linien. Heute dagegen weiß man, dass Licht elektromagnetische Strahlung bündelt. Doch die Natur des Lichts gibt noch immer Rätsel auf. von Rüdiger Vaas und Finn Brockerhoff Schon seit dem Altertum versuchen Wissenschaftler, die Natur des Lichts zu...

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