Lexikon
Genfer Flüchtlingskonvention
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951; in 46 Artikeln wird ein Mindeststandard für die Rechtsstellung von Personen gesetzt, die sich „aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ außerhalb des Landes ihrer Staatsangehörigkeit befinden. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) überwacht die Durchführung des Abkommens. Flüchtlinge haben nach der Konvention u. a. Anspruch auf Zugang zu den Gerichten, Ausstellung eines allgemein anerkannten Reiseausweises (bei rechtmäßigem Aufenthalt) und auf öffentlicher Fürsorge. Sie dürfen nicht aus- oder zurückgewiesen werden, wenn sie in ihrem Heimatland u. a. aus ethnischen, religiösen oder politischen Gründen um ihr Leben oder die Freiheit fürchten müssen.
Wissenschaft
Heimischer „Mini-Skorpion“ mit Medizin-Potenzial
Er jagt in Wohnräumen die lästigen Bücherläuse und Hausstaubmilben – doch der winzige Bücherskorpion könnte dem Menschen noch auf eine andere Weise nützlich sein, zeigt eine Studie: In seinem Gift stecken Substanzen mit starker Wirkung gegen die sogenannten Krankenhauskeime. Diese Wirkstoffe bieten somit Potenzial für die...
Wissenschaft
News der Woche 11.07.2025
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