Lexikon
Großunternehmen
Großunternehmungein nach Zahl der Beschäftigten, Höhe des Kapitals oder des Umsatzes überdurchschnittlich großes Unternehmen. Nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen vom 15. 8. 1969 sind Großunternehmen, die nicht die Rechtsform der AG haben, zur Rechnungslegung verpflichtet, wenn zwei von den drei folgenden Merkmalen für sie zutreffen: Bilanzsumme über 65 Mio. Euro, Umsatz über 130 Mio. Euro, mehr als 5000 Beschäftigte.
Wissenschaft
Frühe Sternhaufen im galaktischen Bogen
In der Frühzeit des Kosmos waren die ersten Galaxien von intensiver Sternbildung geprägt. Jetzt haben Astronomen in einer solchen fernen Galaxie mithilfe des James-Webb-Teleskops fünf junge Sternhaufen entdeckt. Diese extrem dichten, sternreichen Ansammlungen existierten schon 460 Millionen Jahre nach dem Urknall und sind damit...
Wissenschaft
Die Krux mit den Studien
Immer wieder sorgen Untersuchungen zu Ernährungsthemen für Verwirrung, weil sie früheren Veröffentlichungen widersprechen.
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