Lexikon
Großunternehmen
Großunternehmungein nach Zahl der Beschäftigten, Höhe des Kapitals oder des Umsatzes überdurchschnittlich großes Unternehmen. Nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen vom 15. 8. 1969 sind Großunternehmen, die nicht die Rechtsform der AG haben, zur Rechnungslegung verpflichtet, wenn zwei von den drei folgenden Merkmalen für sie zutreffen: Bilanzsumme über 65 Mio. Euro, Umsatz über 130 Mio. Euro, mehr als 5000 Beschäftigte.
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
Der Beitrag Igitt! erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Datenschutz mit Quantenschlüssel
Quantenkryptographie soll die Sicherheit sensibler Daten gewährleisten. Nachdem China vorgelegt hat, treiben nun Deutschland und die Europäische Union die Entwicklung der Quantentelekommunikation voran. von DIRK EIDEMÜLLER Immer öfter finden schwere Hackerangriffe statt. Behörden, Unternehmen, Krankenhäuser und große...