Lexikon

Homöopathie

[
griechisch
]
von S. Hahnemann 1796 begründetes, auf der Ähnlichkeitsregel (similia similibus curantur) aufgebautes Heilverfahren. Diese Regel besagt, dass Arzneimittel, die beim Gesunden in hohen Gaben ein bestimmtes Krankheitsbild erzeugen, in Verdünnung ein diesen Erscheinungen ähnliches Krankheitsbild heilen. Verdünnt wird nach dem Dezimal (D)- oder Centesimal (C)-System, bei Tinkturen durch Alkohol (Dilution), bei nicht löslichen Stoffen durch Verreibung mit Milchzucker (Trituration). Die Ausgangstinkturen heißen Urtinkturen oder Essenzen, die Verdünnungen Potenzen. Eine Verdünnung 1:10 ist die D 1, von 1:1 000 000 ist die D 6. Im Bereich bis D 6 spricht man von tiefen, bis D 12 von mittleren, darüber von hohen Potenzen. Gegensatz: Allopathie.
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