Lexikon
Investitiọnshilfe
nach dem Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 7. 1. 1952 (mit späteren Änderungen) der einer Zwangsanleihe entsprechende einmalige Beitrag der gewerblichen Wirtschaft zugunsten des vordringlichen Investitionsbedarfs der Grundstoffindustrie (besonders Kohlenbergbau, eisenschaffende Industrie, Energiewirtschaft), der 500 Mio. Euro erbringen sollte. Die Investitionshilfeleistung richtete sich hauptsächlich nach den Gewinnen aus Gewerbebetrieb in den Jahren 1950 und 1951. Über die Zuteilung der Investitionshilfemittel entschied ein Kuratorium aus Vertretern der Bundesregierung, der Unternehmer und der Gewerkschaften.
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