Lexikon
Jugend- und Auszubildendenvertretung
nach dem Betriebsverfassungsgesetz und im Bereich der Personalvertretung ein Organ, das die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer bzw. Bediensteten gegenüber dem Betriebsrat wahrnimmt. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nicht Teil des Betriebsrats bzw. Personalrats, kann aber zu allen Betriebsratssitzungen Vertreter entsenden. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird in Betrieben bzw. Dienststellen, die mindestens 5 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigen, gebildet. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer bzw. Bediensteten unter 18 Jahren, wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs unter 25 Jahren.
Wissenschaft
Das Land, das die Sklaven formten
Im Mittelalter erstreckte sich im Süden des heutigen Irak eine Kulturlandschaft, in der die arabischen Eliten mittels eines gewaltigen Bewässerungsnetzwerks eine Plantagenwirtschaft betrieben. Zur Arbeit dort wurden Tausende Sklaven gezwungen, die sogenannten Zanj. von DAVID NEUHÄUSER Es wird von unmenschlichen Bedingungen...
Wissenschaft
Wie Entwaldung das Amazonasgebiet austrocknet
Der Amazonas-Regenwald hat einen wichtigen Einfluss auf das weltweite Klima. Die Bäume binden nicht nur große Mengen CO2, sondern tragen durch die Verdunstung an ihren Blättern auch entscheidend zum Wasserkreislauf bei. Doch durch den Klimawandel und weitreichende Rodungen ist die grüne Lunge unseres Planeten gefährdet....