Lexikon
Jugend- und Auszubildendenvertretung
nach dem Betriebsverfassungsgesetz und im Bereich der Personalvertretung ein Organ, das die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer bzw. Bediensteten gegenüber dem Betriebsrat wahrnimmt. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nicht Teil des Betriebsrats bzw. Personalrats, kann aber zu allen Betriebsratssitzungen Vertreter entsenden. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird in Betrieben bzw. Dienststellen, die mindestens 5 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigen, gebildet. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer bzw. Bediensteten unter 18 Jahren, wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs unter 25 Jahren.
Wissenschaft
Ein Hormon außer Kontrolle
Chronische Erschöpfung und unkontrollierte Gewichtszunahme: Das Cushing-Syndrom hat vielfältige Symptome. Die seltene, aber schwerwiegende Erkrankung wird durch einen Überschuss des Stresshormons Cortisol verursacht. von SIGRID MÄRZ Laura Palm erinnert sich ganz genau an diesen Tag Ende August 2016. „Ich fuhr auf den Campus der...
Wissenschaft
Kreisverkehr
Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...