Lexikon
Jugend- und Auszubildendenvertretung
nach dem Betriebsverfassungsgesetz und im Bereich der Personalvertretung ein Organ, das die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer bzw. Bediensteten gegenüber dem Betriebsrat wahrnimmt. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nicht Teil des Betriebsrats bzw. Personalrats, kann aber zu allen Betriebsratssitzungen Vertreter entsenden. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird in Betrieben bzw. Dienststellen, die mindestens 5 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigen, gebildet. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer bzw. Bediensteten unter 18 Jahren, wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs unter 25 Jahren.
Wissenschaft
Extremer Sonnensturm der Antike genau datiert
Bei einem sogenannte Miyake-Ereignis kommt es zu einem extremen Einstrom kosmischer Strahlung auf die Erde. Heute würde ein solches Ereignis das Internet und die Stromnetze zum Zusammenbruch bringen und Satelliten lahmlegen. Mit Hilfe radioaktiver Ablagerungen in uralten Baumringen haben Forschende nun eines dieser Ereignisse...
Wissenschaft
Flugroboter hüpft und läuft wie ein Vogel
Seit Jahrtausenden haben sich Menschen beim Traum vom Fliegen von Vögeln inspirieren lassen. Auch für den neuartigen Flugroboter RAVEN dienten Vögel als Modell – in diesem Fall jedoch ihre Beine. Ähnlich wie eine Krähe kann RAVEN damit laufen, hüpfen, auf Hindernisse springen und aus dem Stand in den Flug springen. Die...