Lexikon

Kriegsbeute

nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 nur das bewegliche, für Kriegszwecke geeignete feindliche Staatseigentum (z. B. Waffen, Beförderungs-, Nachrichten- und Nahrungsmittel). Als Kriegsbedarf ist Beschlagnahme von Privateigentum gegen Entschädigung zulässig. Im Seekrieg ist jedes feindliche Eigentum Kriegsbeute, z. T. selbst dann, wenn es sich auf neutralen Schiffen befindet.
Kokon, Erde
Wissenschaft

Erde zu Erde

Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....

Höhleneingang
Wissenschaft

Jäger und Sammler erreichten Malta schon vor 8500 Jahren

Malta zählt zu den abgelegensten Inseln des Mittelmeers. Rund 100 Kilometer offene See trennen die Insel von der Küste Siziliens. Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass Menschen frühestens ab der Jungsteinzeit technisch in der Lage waren, Malta auf dem Seeweg zu erreichen. Doch neue archäologische Funde widerlegen dies....

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