Lexikon
Kultụrpolitik
die Betätigung verschiedenster Organisationen in kulturellen Fragen; häufig weltanschaulich orientiert; auch die staatliche Tätigkeit im kulturellen Bereich, vor allem im Erziehungswesen.
Die staatliche Kulturpolitik ist in Deutschland überwiegend Ländersache, lediglich für die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die auswärtige Kulturpolitik ist auch der Bund zuständig. – Dem zentralistischen Staatsaufbau der DDR entsprach eine zentral gelenkte Kulturpolitik.
In Österreich sind die Bundeszuständigkeiten im staatlichen Erziehungswesen größer als in Deutschland. Ähnlich ist die Zuständigkeitsverteilung in der Schweiz, wo die staatliche Kulturpolitik hauptsächlich Sache der Kantone ist.
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