Lexikon

Mindestmaß

in der Fischerei für eine bestimmte Fischart gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße, unterhalb derer gefangene Fische ins Wasser zurückzusetzen sind; Mindestmaße sind festgesetzt z. B. für Aal, Forelle, Hecht; sie sind in den dt. Bundesländern nicht einheitlich geregelt; Angelvereine setzen intern häufig höhere als gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaße fest, auch für Arten, die gesetzlich nicht geschützt sind.