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Mindestmaß

in der Fischerei für eine bestimmte Fischart gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße, unterhalb derer gefangene Fische ins Wasser zurückzusetzen sind; Mindestmaße sind festgesetzt z. B. für Aal, Forelle, Hecht; sie sind in den dt. Bundesländern nicht einheitlich geregelt; Angelvereine setzen intern häufig höhere als gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaße fest, auch für Arten, die gesetzlich nicht geschützt sind.
Hannover Messe, Technik
Wissenschaft

Forschung trifft Industrie

Coronapandemie, Krieg in der Ukraine und Klimakrise bedeuten für die Industrie unterbrochene Lieferketten, explodierende Energiepreise und steigende Anforderungen an eine nachhaltige Produktion. Neue Lösungen werden dringend gebraucht. von ANDREA STEGEMANN Über Jahre wirkte die große Industriemesse in Hannover wie ein...

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Wissenschaft

Meinung ohne Ahnung

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