Lexikon
Minịsterpräsident
Amtsbezeichnung des Regierungschefs in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Stadtstaaten. Auf die Ministerpräsidenten ist wegen des Fehlens eines Staatsoberhaupts eine Reihe von Rechten übergegangen, die sonst einem Staatspräsidenten zustehen: z. B. Beamtenernennung und Begnadigungsrecht, soweit nicht die Regierung als Kollegialorgan dafür zuständig ist. – Als Ministerpräsident wird im Deutschen häufig der Regierungschef eines fremden Staates bezeichnet, auch wenn der korrekte Titel anders lautet, z. B. Premierminister (Frankreich), Vorsitzender des Ministerrats (Russland).
Wissenschaft
Wenn das Herz bricht
Wie ein gebrochenes Herz krank machen kann und was das mit einer Tintenfischfalle zu tun hat, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die ältere Dame wird im Notarztwagen so schnell wie möglich mit Blaulicht und Signalhorn ins Krankenhaus gefahren. Vor einer halben Stunde hatte sie plötzlich über heftige Schmerzen im Brustkorb und...
Wissenschaft
Mit der Maschine auf Du und Du
Vor zwei Jahren wurden Chatbots wie ChatGPT zu eloquenten Antwortmaschinen, Bildgeneratoren erschufen nach Texteingaben fast perfekte Bilder. Nun machen solche Systeme der Künstlichen Intelligenz aus Robotern smarte Maschinen, die eigenständig Aufgaben lösen können. von ULRICH EBERL Seit über einem Jahrhundert ist das Deutsche...