Lexikon
Minịsterpräsident
Amtsbezeichnung des Regierungschefs in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Stadtstaaten. Auf die Ministerpräsidenten ist wegen des Fehlens eines Staatsoberhaupts eine Reihe von Rechten übergegangen, die sonst einem Staatspräsidenten zustehen: z. B. Beamtenernennung und Begnadigungsrecht, soweit nicht die Regierung als Kollegialorgan dafür zuständig ist. – Als Ministerpräsident wird im Deutschen häufig der Regierungschef eines fremden Staates bezeichnet, auch wenn der korrekte Titel anders lautet, z. B. Premierminister (Frankreich), Vorsitzender des Ministerrats (Russland).
Wissenschaft
Verbreitungsgebiete von Waldpflanzen verschieben sich westwärts
In Anpassung an sich verändernde Umweltbedingungen verschiebt sich das Verbreitungsgebiet zahlreicher Arten. Eine Studie zeigt nun anhand von 266 Waldpflanzen, dass dabei nicht der Klimawandel die Hauptrolle spielt. Stattdessen hat offenbar der sich verändernde Stickstoffgehalt des Bodens einen größeren Einfluss. Passend zur...
Wissenschaft
Cum hoc ergo propter hoc
Warum wir manchmal auch dort Zusammenhänge sehen, wo gar keine sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der kompliziert klingende lateinische Merksatz „Cum hoc ergo propter hoc“ – wörtlich übersetzt: „Mit diesem, folglich deswegen“ – bezeichnet ein weit verbreitetes Phänomen, das in allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens,...
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