Lexikon
Minịsterpräsident
Amtsbezeichnung des Regierungschefs in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Stadtstaaten. Auf die Ministerpräsidenten ist wegen des Fehlens eines Staatsoberhaupts eine Reihe von Rechten übergegangen, die sonst einem Staatspräsidenten zustehen: z. B. Beamtenernennung und Begnadigungsrecht, soweit nicht die Regierung als Kollegialorgan dafür zuständig ist. – Als Ministerpräsident wird im Deutschen häufig der Regierungschef eines fremden Staates bezeichnet, auch wenn der korrekte Titel anders lautet, z. B. Premierminister (Frankreich), Vorsitzender des Ministerrats (Russland).
Wissenschaft
Ein Omnibus ohne Fahrer
Lebenswerte, grüne Städte und Regionen benötigen einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr. Doch dafür gibt es nicht genug Fahrer. Eine Alternative sind autonom fahrende Busse, Lkw und Shuttle-Fahrzeuge. Vielversprechende Projekte gibt es bereits. von ULRICH EBERL Auf den ersten Blick haben die Städte Tallinn und Seoul nicht...
Wissenschaft
Schritt zurück nach vorn
Evolutionsbiologen, die ihr Feld experimentell beackern, haben einen ganz speziellen Feind: „Armchair Evolutionists“, also „Sessel-Evolutionisten“, nennen sie ihn – und meinen damit Leute, die weitgehend ohne Kenntnis echter Daten vermeintlich klug über Evolution zu sinnieren und zu spekulieren versuchen. Zu diesen Sessel-...
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