Lexikon
Minịsterpräsident
Amtsbezeichnung des Regierungschefs in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Stadtstaaten. Auf die Ministerpräsidenten ist wegen des Fehlens eines Staatsoberhaupts eine Reihe von Rechten übergegangen, die sonst einem Staatspräsidenten zustehen: z. B. Beamtenernennung und Begnadigungsrecht, soweit nicht die Regierung als Kollegialorgan dafür zuständig ist. – Als Ministerpräsident wird im Deutschen häufig der Regierungschef eines fremden Staates bezeichnet, auch wenn der korrekte Titel anders lautet, z. B. Premierminister (Frankreich), Vorsitzender des Ministerrats (Russland).
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Der lange Weg zum Mond
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Wissenschaft
Ein Bluttest für das Chronische Erschöpfungssyndrom
Das Chronische Erschöpfungssymptom bedeutet für Betroffene oft eine extreme Einschränkung ihrer Lebensqualität, ist aber medizinisch bisher schwer zu diagnostizieren. Wegen der oft unspezifischen Symptome dauert es oft Monate bis Jahre, bis Patienten ihre Diagnose erhalten. Nun haben Forschende einen Bluttest entwickelt, der...
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