Lexikon
Nichtbundeseigene Eisenbahnen
Abk. NE, Privatbahnen, alle Eisenbahnunternehmen in Dtschld. außer der Deutschen Bahn. Sie sind unterschieden nach Nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentl. u. des nichtöffentl. Verkehrs. Die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentl. Verkehrs wickeln den Betrieb nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes ab, Bahnen des nichtöffentl. Verkehrs sind vor allem Hafen- u. Verkehrsbahnen. Die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen sind dem VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) angeschlossen.
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