Lexikon
Nụlla poena sịne lẹge, nụllum crịmen sịne lẹge
[
lateinisch
]„keine Strafe ohne Gesetz, kein Verbrechen ohne Gesetz“, ein Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafrechts: das Verbot der rückwirkenden gesetzlichen, der richterlichen (durch Analogie) und der gewohnheitsrechtlichen Schaffung neuer oder verschärfter Straftatbestände; in der Bundesrepublik Deutschland durch Art. 103 GG garantiert. – In Österreich in § 1 StGB enthalten. In der Schweiz durch Art. 1 StGB gewährleistet.
Wissenschaft
Vorbelastete Ozeane versauern schneller als gedacht
Trotz selbstgesetzter Ziele und Verpflichtungen stößt die Menschheit weiterhin immer mehr CO2 und andere Treibhausgase in die Atmosphäre aus. Diese Emissionen werden zum Teil durch die Ozeane aufgenommen – mit schweren Folgen. Eine neue Studie zeigt nun, dass bestimmte Gebiete in Ozeanen schneller und stärker versauern als...
Wissenschaft
Auf Beutezug im hohen Norden
Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...