Lexikon

Nlla poena sne lge, nllum crmen sne lge

[
lateinisch
]
„keine Strafe ohne Gesetz, kein Verbrechen ohne Gesetz“, ein Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafrechts: das Verbot der rückwirkenden gesetzlichen, der richterlichen (durch Analogie) und der gewohnheitsrechtlichen Schaffung neuer oder verschärfter Straftatbestände; in der Bundesrepublik Deutschland durch Art. 103 GG garantiert. In Österreich in § 1 StGB enthalten. In der Schweiz durch Art. 1 StGB gewährleistet.
Bitter-Rezeptor
Wissenschaft

Innen und außen bitter: Geschmacks-Rezeptor hat zwei Bindestellen

Bitteren Geschmack nehmen wir mit Hilfe einer Gruppe verschiedener Rezeptoren wahr. Nun haben Forschende die detaillierte Struktur eines dieser Geschmacksrezeptoren aufgeklärt. Demnach hat der Rezeptor namens TAS2R14 neben der bereits bekannten Bindungsstelle auf der Außenseite von Zellen eine weitere Bindungsstelle, die auf...

Schiffsverkehr, Propeller, Krach, Lärm
Wissenschaft

Kampf dem Krach im Meer

Der Lärm von Maschinen und Schiffsmotoren setzt vielen Meeresbewohnern zu. Dabei gibt es wirksame Techniken, um den Schall zu dämpfen. von HARTMUT NETZ Es geschah an einem sonnigen Morgen im März 2000. An mehreren Stränden der Bahamas wurden 17 Wale angetrieben, darunter 6 Cuvier-Schnabelwale – eine in der Tiefsee lebende Art,...

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