Lexikon

Nlla poena sne lge, nllum crmen sne lge

[
lateinisch
]
„keine Strafe ohne Gesetz, kein Verbrechen ohne Gesetz“, ein Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafrechts: das Verbot der rückwirkenden gesetzlichen, der richterlichen (durch Analogie) und der gewohnheitsrechtlichen Schaffung neuer oder verschärfter Straftatbestände; in der Bundesrepublik Deutschland durch Art. 103 GG garantiert. In Österreich in § 1 StGB enthalten. In der Schweiz durch Art. 1 StGB gewährleistet.
Illustration der Thymusdrüse in einem weiblichen Körper
Wissenschaft

Wie sich das Immunsystem verjüngen lässt

Für die Reifung der T-Zellen des Immunsystems ist normalerweise der Thymus zuständig. Dieses Organ schrumpft und schwächelt jedoch mit zunehmendem Alter. Forschende haben nun einen Weg gefunden, wie die Leber einen Teil seiner Aufgaben im Alter übernehmen kann. An Mäusen demonstrierte das Team, dass eine mRNA-Impfung die Leber...

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Wissenschaft

Wie Kohlenstoff Metall-Katalysatoren auf Trab bringt

Metallpartikel wie Silber oder Kupfer können als Katalysatoren chemische Reaktionen beschleunigen. Noch besser tun sie dies in Kombination mit Kohlenstoff: Wenn man Silber-Nanopartikel auf einer Kohlenstoff-Basis platziert, erhält man einen zweihundertfach aktiveren Katalysator, wie Chemiker herausgefunden haben. Solche Effekte...

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