Lexikon

Nlla poena sne lge, nllum crmen sne lge

[
lateinisch
]
„keine Strafe ohne Gesetz, kein Verbrechen ohne Gesetz“, ein Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafrechts: das Verbot der rückwirkenden gesetzlichen, der richterlichen (durch Analogie) und der gewohnheitsrechtlichen Schaffung neuer oder verschärfter Straftatbestände; in der Bundesrepublik Deutschland durch Art. 103 GG garantiert. In Österreich in § 1 StGB enthalten. In der Schweiz durch Art. 1 StGB gewährleistet.
Wissenschaft

Stressgeruch macht Hunde pessimistisch

Mit Anspannung belastete Luft drückt Hunden offenbar auf die Stimmung: Wenn sie den Geruch gestresster Personen wahrnehmen, gehen sie mit einer eher pessimistischen Erwartungshaltung auf Neues zu, lassen Studienergebnisse vermuten. Es könnte sich dabei somit um eine Form der emotionalen Ansteckung zwischen Mensch und Tier handeln...

Baustoff, Hopfenfasern
Wissenschaft

Mit Hopfen, Flachs und Pilz-Myzel

Die Bauwirtschaft gehört zu den größten Klimasündern. Der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen könnte das ändern. von HARTMUT NETZ Dass man mit Hopfen Bier braut, hat Tradition. Dass die krautige Kletterpflanze auch als Baustoff taugt, ist neu. Die zunächst als Scherz gemeinte Idee kam zwei Münchner Studenten beim gemeinsamen...

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