Lexikon

Nlla poena sne lge, nllum crmen sne lge

[
lateinisch
]
„keine Strafe ohne Gesetz, kein Verbrechen ohne Gesetz“, ein Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafrechts: das Verbot der rückwirkenden gesetzlichen, der richterlichen (durch Analogie) und der gewohnheitsrechtlichen Schaffung neuer oder verschärfter Straftatbestände; in der Bundesrepublik Deutschland durch Art. 103 GG garantiert. In Österreich in § 1 StGB enthalten. In der Schweiz durch Art. 1 StGB gewährleistet.
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