Lexikon
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
rechtsfähige Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten; in Deutschland Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit weitgehendem Selbstverwaltungsrecht und begrenzter staatlicher Rechtsaufsicht, und zwar die in der ARD zusammengeschlossenen 9 Landesrundfunkanstalten sowie Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), DeutschlandRadio und Deutsche Welle. Organe der Rundfunkanstalten sind Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant.
Wissenschaft
Wenn Fingergelenke Krach machen
Was es mit dem Knacken in den Gelenken auf sich hat und ob es schädlich ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Manche tun es aus Nervosität, andere erfreuen sich an dem befreienden Gefühl, wenn die Spannung im Gelenk plötzlich mit deutlichem Knacken nachlässt, und wieder andere wollen mit dem Geräusch offenbar vor allem ihre...
Wissenschaft
Ozeane aus der Balance
Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...
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