Lexikon

öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

rechtsfähige Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten; in Deutschland Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit weitgehendem Selbstverwaltungsrecht und begrenzter staatlicher Rechtsaufsicht, und zwar die in der ARD zusammengeschlossenen 9 Landesrundfunkanstalten sowie Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), DeutschlandRadio und Deutsche Welle. Organe der Rundfunkanstalten sind Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant.
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben schwarzer Stempel mit aufgedrucktem Text.
Wissenschaft

Wenn Fingergelenke Krach machen

Was es mit dem Knacken in den Gelenken auf sich hat und ob es schädlich ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Manche tun es aus Nervosität, andere erfreuen sich an dem befreienden Gefühl, wenn die Spannung im Gelenk plötzlich mit deutlichem Knacken nachlässt, und wieder andere wollen mit dem Geräusch offenbar vor allem ihre...

CryoSat misst, wie hoch das schwimmende Meereis über das Wasser hinausragt. Daraus lässt sich die Eisdicke ableiten.
Wissenschaft

Ozeane aus der Balance

Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...

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