Lexikon
Patrọn
Recht
der Herr im Verhältnis zu seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen; Schutzherr über Klienten oder Freigelassene, die er z. B. vor Gericht vertrat. Auch Städte und Provinzen wählten sich vielfach einen Patron, meist einen römischen Senator, dem als erbliches Ehrenamt die Verteidigung ihrer Interessen in Rom oblag.
Wissenschaft
Leben im Extremen
Am Meeresboden und im Weltraum: Manche Mikroorganismen besiedeln unwirtliche Umgebungen.
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Wissenschaft
Späte Diagnose
Viele Menschen spüren, wenn etwas mit ihrer Gesundheit nicht stimmt. Aber unnötig spät bekommen sie erst ihre Diagnose, ob HIV oder Krebs. von SUSANNE DONNER Als der 36-jährige Mann aus Berlin auf seiner Zunge ein Knötchen, eine Papel, bemerkt, die immer größer wird, geht er zum Arzt. Er ahnt bereits, dass es um seine Gesundheit...
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