Lexikon

Personlunion

die Verbindung zweier Staaten durch die Person des Monarchen bei sonst fortbestehender staatsrechtlicher Trennung. Derartige Verbindungen beruhen auf der dynastischen Thronfolgeordnung oder auf der in der vorkonstitutionellen Zeit gelegentlich vorgenommenen Wahl eines fremden Monarchen zum eigenen Staatsoberhaupt. Beispiel: Hannover/Großbritannien 17141837.