Lexikon

Reichskanzler

Führer und Reichskanzler, der offizielle Titel Hitlers, nachdem er durch Gesetz vom 1. 8. 1934 die Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person vereinigt hatte. Durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. 3. 1933 war die Reichsregierung zum Erlass von Gesetzen ermächtigt, durch Reichstagsbeschluss vom 26. 4. 1942 wurde Hitler auch zum obersten Richter proklamiert. Damit waren Legislative, Exekutive, richterliche und militärische Gewalt in einer Hand vereinigt.
Biogas , Energiequelle
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Silizium, Tandem-Photovoltaik-Modul
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