Lexikon
Reichskanzler
Führer und Reichskanzler, der offizielle Titel Hitlers, nachdem er durch Gesetz vom 1. 8. 1934 die Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person vereinigt hatte. Durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. 3. 1933 war die Reichsregierung zum Erlass von Gesetzen ermächtigt, durch Reichstagsbeschluss vom 26. 4. 1942 wurde Hitler auch zum obersten Richter proklamiert. Damit waren Legislative, Exekutive, richterliche und militärische Gewalt in einer Hand vereinigt.
Wissenschaft
Sieg über Rheuma in Reichweite
Hinter dem Begriff Rheuma stecken verschiedene Erkrankungen, von denen viele durch ein Fehlverhalten des körpereigenen Immunsystems ausgelöst werden. Sie lassen sich immer besser behandeln. von RAINER KURLEMANN Die klassische Rheumaerkrankung beginnt mit Schmerzen. Meistens bemerkt ein Patient die Entzündung zunächst durch...
Wissenschaft
Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen
Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...
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