Lexikon

Schonzeit

Fischerei
durch Rechtsverordnungen festgesetzte Zeiten, in denen der Fischfang zum Schutz der Bestände räumlich oder artenmäßig sowie bezüglich der Fanggeräte eingeschränkt ist. In Gebieten mit Winterschonzeit ist in namentlich aufgeführten Salmonidengewässern jegl. Fischfang verboten; während der Frühjahrsschonzeit sind bewegte Fanggeräte der Berufsfischerei (wie Zugnetze) untersagt. Artenschonzeiten legen fest, dass die betr. Arten zu festgesetzten Zeiten nicht gefangen werden dürfen bzw. lebend ins Gewässer zurückzusetzen sind. Die Schonzeiten sind in den Bundesländern entspr. den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich geregelt. Angelfischervereinigungen setzen häufig intern weiter gehende Schonzeiten fest.
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Wissenschaft

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Frau, Schmerzen
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Ruhe im Ohr!

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