Lexikon
Souveränitạ̈t
Staatsrecht
Souveränität des Staatesrechtliche Unabhängigkeit des Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) sowie in der Ausübung der Staatsgewalt im Inneren des Staates (keine mediären Gewalten, die wie im mittelalterlichen Staat die Ausübung von Hoheitsrechten nach unten beschränken). Der Begriff wurde von J. Bodin geprägt und stützte den Absolutismus des französischen Königtums, das sich insbesondere im Kampf gegen Adel und Städte einerseits und Papsttum andererseits zu behaupten hatte. – Die Souveränität in diesem Sinn gilt aber nicht mehr als notwendiges Attribut eines Staates. Auch nicht souveräne Staaten (z. B. Protektorate) besitzen Staatscharakter.
Wissenschaft
Urzeitlicher Entwicklungsschub der Eukaryoten
Vor etwa 1,8 Milliarden Jahren entstanden die ersten Organismen mit Zellkern, die Eukaryoten. Wie ihre frühe Entwicklung verlief, war allerdings bislang weitgehend unklar. Anhand einer umfassenden Analyse der verfügbaren Fossilien haben Forschende nun ein Diagramm des Lebens erstellt, das für fast zwei Milliarden Jahre zeigt, wie...
Wissenschaft
Auswirkungen der Ausbrüche
Welchen Einfluss haben Vulkanausbrüche auf das Klima? von DIRK EIDEMÜLLER Während sich das Wetter praktisch vollständig im untersten Teil der Atmosphäre, der sogenannten Troposphäre, abspielt, sind für das Klima auch die darüberliegenden Schichten von großer Bedeutung. Denn der großräumige Transport der Luftmassen in der...