Lexikon
Souveränitạ̈t
Staatsrecht
Souveränität des Staatesrechtliche Unabhängigkeit des Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) sowie in der Ausübung der Staatsgewalt im Inneren des Staates (keine mediären Gewalten, die wie im mittelalterlichen Staat die Ausübung von Hoheitsrechten nach unten beschränken). Der Begriff wurde von J. Bodin geprägt und stützte den Absolutismus des französischen Königtums, das sich insbesondere im Kampf gegen Adel und Städte einerseits und Papsttum andererseits zu behaupten hatte. – Die Souveränität in diesem Sinn gilt aber nicht mehr als notwendiges Attribut eines Staates. Auch nicht souveräne Staaten (z. B. Protektorate) besitzen Staatscharakter.
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