Lexikon

Souveränitạ̈t

Staatsrecht
Souveränität des Staates
rechtliche Unabhängigkeit des Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) sowie in der Ausübung der Staatsgewalt im Inneren des Staates (keine mediären Gewalten, die wie im mittelalterlichen Staat die Ausübung von Hoheitsrechten nach unten beschränken). Der Begriff wurde von J. Bodin geprägt und stützte den Absolutismus des französischen Königtums, das sich insbesondere im Kampf gegen Adel und Städte einerseits und Papsttum andererseits zu behaupten hatte. Die Souveränität in diesem Sinn gilt aber nicht mehr als notwendiges Attribut eines Staates. Auch nicht souveräne Staaten (z. B. Protektorate) besitzen Staatscharakter.
Schneeball Erde
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Urzeitlicher Entwicklungsschub der Eukaryoten

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Mesosphäre, Vulkanausbruch
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Auswirkungen der Ausbrüche

Welchen Einfluss haben Vulkanausbrüche auf das Klima? von DIRK EIDEMÜLLER Während sich das Wetter praktisch vollständig im untersten Teil der Atmosphäre, der sogenannten Troposphäre, abspielt, sind für das Klima auch die darüberliegenden Schichten von großer Bedeutung. Denn der großräumige Transport der Luftmassen in der...

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