Lexikon
soziạle Grundrechte
Menschenrechte auf Arbeit, Wohnung, Bildung und Erholung; gewährleistet in manchen Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Recht auf Arbeit in Art. 28 der hessischen und Art 8 der Bremer Verfassung, Recht auf Wohnung in Art. 14 der Bremer Verfassung, Recht auf Ausbildung in Art. 128 der bayerischen Verfassung – alle diese Vorschriften sind gemäß Art. 142 GG nach 1949 gültig geblieben) und enthalten in Verfassungen kommunistischer Staaten.
Wissenschaft
Gefrierender Schneematsch verletzt Eisbär-Pfoten
Durch den Klimawandel herrschen in der hohen Arktis häufiger Bedingungen, unter denen Schnee und Eis zunächst antauen und dann wieder gefrieren. Dieser Wechsel ist ein Problem für die Eisbären: Der Schneematsch sammelt sich zwischen den Ballen ihrer Pfoten. Wenn er wieder gefriert, kann das Eis tiefe, blutende Schnitte...
Wissenschaft
Warum das Wollnashorn verschwand
Was geschah mit den gehörnten Zottel-Kolossen? Eine Studie wirft neues Licht auf die Ursachen des Aussterbens der Wollnashörner am Ende der letzten Eiszeit. Die Rekonstruktion ihrer Populationsgeschichte legt nahe, dass eine Kombination aus klimabedingter Lebensraumfragmentierung und geringer, aber anhaltender Bejagung durch den...
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