Lexikon
soziạle Grundrechte
Menschenrechte auf Arbeit, Wohnung, Bildung und Erholung; gewährleistet in manchen Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Recht auf Arbeit in Art. 28 der hessischen und Art 8 der Bremer Verfassung, Recht auf Wohnung in Art. 14 der Bremer Verfassung, Recht auf Ausbildung in Art. 128 der bayerischen Verfassung – alle diese Vorschriften sind gemäß Art. 142 GG nach 1949 gültig geblieben) und enthalten in Verfassungen kommunistischer Staaten.
Wissenschaft
Flüssigkeiten gefrieren später als gedacht
Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...
Wissenschaft
Ozeane aus der Balance
Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...