Lexikon

Staatssicherheitsbehörden der UdSSR

die Staatsschutzorganisation und die ihr unterstellte Geheimpolizei der Sowjetunion, die in Sowjetrussland bzw. der UdSSR seit Dezember 1917 unter verschiedenen Namen, mit sehr unterschiedlichen Machtbefugnissen und in wechselnden Organisationsformen bestanden. Der Rat der Volkskommissare (Sowjetregierung) beschloss am 20. 12. 1917 die Gründung der Außerordentlichen Kommission (russische Abkürzung Tscheka) zur Bekämpfung von Konterrevolutionären und Saboteuren. Als Allrussische Außerordentliche Kommission (russische Abkürzung Wetscheka) wurde sie 1918 zu Aburteilungen ermächtigt. An ihre Stelle trat die Staatliche Politische Verwaltung (russische Abkürzung GPU); ein Teil der Befugnisse der Wetscheka wurde den ordentlichen Gerichten übertragen. Nach der Bildung der Sowjetunion im Dezember 1922 wurde aus der GPU die Vereinigte GPU (russische Abkürzung OGPU).
Ab Mitte der 1920er Jahre begann J. W. Stalin, die Staatssicherheitsbehörden zu einem besonderen Machtmittel in seiner Hand umzuwandeln. 1934 wurde die OGPU mit dem Volkskommissariat (Ministerium) für Innere Angelegenheiten (russische Abkürzung NKWD) vereinigt. Das sog. Besondere Kollegium des NKWD erhielt das Recht, in schriftlichen Geheimverfahren, gegen deren Entscheidungen es keinerlei Rechtsmittel gab, Strafen bis zu 5 Jahren Zwangsarbeitslager (später mit unbegrenzter Verlängerung) sowie Verbannungen innerhalb der UdSSR und Ausweisungen aus der UdSSR anzuordnen. In den Jahren 19351938 steigerte sich dieser Terror auf seinen Höhepunkt (große Säuberung).
Im Februar 1941 wurden die Staatssicherheitsbehörden wieder aus dem NKWD ausgegliedert und zu einem selbständigen Volkskommissariat (Ministerium) für Staatssicherheit (russische Abkürzung NKGB) gemacht. Im Juli 1941 wurden beide Volkskommissariate wieder im NKWD zusammengefasst; im Jahr 1943 erfolgte eine erneute Aufgliederung in NKWD, NKGB und eine besondere Organisation Tod den Spionen (russische Abkürzung Smersch). 1946 wurden alle Sicherheits- und Abwehrzuständigkeiten dem Ministerium für Staatssicherheit (russische Abkürzung MGB) übertragen.
Im März 1953 erfolgte die Vereinigung des MGB mit dem Innenministerium (russische Abkürzung MWD). 1954 wurden die Staatssicherheitsbehörden wieder aus dem MWD herausgenommen und einem neu geschaffenen Komitee für Staatssicherheit (russische Abkürzung KGB) unterstellt. Das KGB und die ihm unterstellten Organe durften keine Urteile fällen; hierfür waren nur noch die ordentlichen Gerichte zuständig. Das KGB wirkte aber nach wie vor ohne jede gerichtliche oder parlamentarische Kontrolle und war nur der Führung der KPdSU verantwortlich.
1991, kurz vor dem Ende der UdSSR, wurde das KGB formal aufgelöst. Seine einzelnen Zweige wurden aber größtenteils von der Regierung Russlands, z. T. auch von den Regierungen der anderen ehemaligen Sowjetrepubliken übernommen. In Russland erhielt der Inlandsgeheimdienst nach mehreren Umorganisationen die Bezeichnung Föderaler Sicherheitsdienst (russische Abk. FSB). Träger der Auslandsspionage wurde der Föderale Dienst für Gegenaufklärung.
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