Lexikon
Trinkgeld
Bezahlung für freiwillige Dienstleistungen (in Geld) oder freiwillig gezahlter Zuschlag zum Entgelt für einfache Dienstleistungen, z. B. in Hotels. Das Trinkgeld erhält meist derjenige persönlich, der die Dienstleistung erbracht hat, nicht der Unternehmer. In den deutschen Gaststättenbetrieben wurde das Trinkgeld durch den obligatorischen Bedienungszuschlag (Bedienungsgeld; meist 10–15% des Rechnungsbetrags) abgelöst; heute werden vielfach Inklusivpreise gefordert und ein Trinkgeld erwartet.
Wissenschaft
Eine App für besseren Schlaf
Viele Menschen schlafen schlecht. Digitale Technik verspricht Abhilfe. Doch was können die Geräte leisten – und was nicht? von EVA TENZER Eine Schlaftablette genommen, die Schäfchen bis 1000 durchgezählt – und trotzdem will der Schlaf mal wieder nicht kommen? Oder er war kurz da, dauerte aber nicht lange? 45 Prozent der Menschen...
Wissenschaft
Das mach ich doch im Schlaf
Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...
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