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Musikdownload – legal oder strafbar?

Die ganze Welt der Musik per Mausklick auf den eigenen Computer laden: das Internet macht’s möglich. Aber was ist dabei erlaubt und was verboten? Wir sagen Ihnen was Sie beachten sollten, damit es nach dem Musikgenuss nicht womöglich ein böses juristisches Nachspiel gibt!
L. Scheitzach

Das Urheberrecht

Seit dem September 2003 ist in Deutschland ein neues Urheberrechtsgesetz in Kraft, das den Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter stärken soll. Verstöße gegen das Gesetz werden mit zum Teil empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

Privatkopien

Kopien von Musikstücken und Filmen für den privaten Gebrauch bleiben weiterhin erlaubt, solange die Vervielfältigung weder nicht kommerziellen Zwecken dient. Die Zahl der Duplikate darf dabei sieben Exemplare aber nicht übersteigen. Die Kopien dürfen in begrenztem Maße sogar an Freunde, Verwandte oder gute Bekannte weitergegeben werden aber nur, wenn dies unentgeltllich geschieht.

Allerdings legt das neue Urheberrechtsgesetz nun eindeutig fest, dass eine solche Kopier-Erlaubnis für den privaten Gebrauch nicht für “offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen“ gilt. Hierdurch soll der Austausch nicht autorisierter Musikstücke und Filme durch Internet-Tauschbörsen unterbunden werden. Da bei den auf diesen Tauschbörsen kostenlos angebotenen Musik- und Filmdateien in der Regel davon auszugehen ist, dass diese ohne die Zustimmung der Rechteinhaber hergestellt wurden, ist der Download solcher Daten nach dem neuen Gesetz verboten gleich ob zu privatem oder kommerziellem Zweck!

Kopierschutz

Eine weitere wesentliche Neuregelung: Vom Hersteller installierte Kopierschutzmechanismen auf CDs und DVDs dürfen nicht umgangen werden. Die “wirksamen technischen Maßnahmen“, mit denen eine Vervielfältig von urheberrechtlich geschützter Musik und Filmen verhindert werden soll, darf der Anwender also nicht eigenmächtig aushebeln und zwar auch nicht zur Herstellung einer Kopie zum privaten Gebrauch, die ja eigentlich erlaubt ist.

Auch von dieser Regelung gibt es jedoch wieder eine Ausnahme: bei Software darf der Kopierschutz zur Herstellung einer einzigen Sicherheitskopie umgangen werden.

Tauschbörsen und Musik-Stores

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dem Nutzer von Internet-Tauschbörsen wie z.B. Morpheus oder Kaazaa bewusst ist, dass die Einstellung der dort zugänglichen Musik-Files in den allermeisten Fällen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt ist. Das Herunterladen solcher offensichtlich illegal hergestellter Kopiervorlagen ist somit verboten. Erlaubt ist nur der Download von Musiktiteln, die von der Musikindustrie oder den Künstlern selbst ausdrücklich kostenlos zu Werbezwecken im Internet zur Verfügung gestellt wurden.

Wer rechtlich kein Risiko eingehen will, sollte die kostenlosen Tauschbörsen deshalb lieber ganz meiden und stattdessen die komfortablen Angebote der kommerziellen Musik-Stores wie iTunes oder Musicload nutzen. Bei diesen kostenpflichtigen Diensten haben die Rechteinhaber der Verwertung der Titel im Internet zugestimmt der User ist somit juristisch auf der sicheren Seite.

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