Über 50 und arbeitslos - angesichts des herrschenden "Jugendkults" bei Neueinstellungen hat es insbesondere diese Altersgruppe schwer, eine neue Beschäftigung zu finden. Vor allem, wenn die Stelle ein vergleichbares Einkommen bringen soll - oder angesichts familiärer Verpflichtungen sogar muss. Allzu oft müssen die Suchenden feststellen, dass der neue Job wesentlich schlechter bezahlt ist als der alte.
Doch jetzt kann es sich lohnen, auch eine schlechter bezahlte Arbeit anzunehmen. Die "Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer" macht es möglich: Wer eine geringer vergütete Beschäftigung annimmt, dem zahlt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Einkommensdifferenz (netto) zwischen vorheriger und neuer Beschäftigung. Zugleich stockt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 90 % des alten Bruttoentgelts auf. Beide Leistungen der Entgeltsicherung werden gewährt, solange die Betroffenen einen (Rest-) An-spruch auf Arbeitslosengeld haben.
Den Zuschuss können alle Frauen und Männer beantragen:
- die das 50. Lebensjahr vollendet haben,
- die arbeitslos sind oder ihre Stelle zu verlieren drohen,
- die bei ihrer Neueinstellung noch für mindestens 180 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
... und für Arbeitgeber:
Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahre einstellen, werden für diese Beschäftigten von der Beitragszahlung zur Bundesanstalt für Arbeit befreit. Die Altersgrenze für die Zulässigkeit der unbegrenzten zeitlichen Befristung eines Arbeitsverhältnisses wird auf das 50. Lebensjahr abgesenkt. Dadurch wird die Einstellung älterer Arbeitsloser attraktiver. Weitere Auskünfte zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre "Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer Fragen, Antworten, Tipps" der Bundesagentur für Arbeit.