Lexikon

Bundeskanzleramt

eine der obersten Bundesbehörden, Dienstbehörde des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland mit einem Minister im Bundeskanzleramt; umfasst die Bundeskanzlei („Geschäftsstelle“, entsprechend der früheren Reichskanzlei) und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
In Österreich die oberste Stelle der Bundesverwaltung, vom Bundeskanzler und Vizekanzler geleitet. Hieß 19181920 und 1945 Staatskanzlei.
Blick ins Cockpit von Orion: Commander Moonikin Campos (links) – eine Messpuppe bestückt mit zahlreichen Sensoren – und das neue Kommunikationssystem Callisto (Mitte). ©NASA/Joel Kowsky
Wissenschaft

Rückkehr zum Mond

Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.

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Wir sind, wie wir sprechen

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