Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Abitur

Ab|i|tur
n.
, s
, nur Sg.
Abschlussprüfung an der höheren Schule;
Syn.
Reifeprüfung,
österr., schweiz.
Matura,
veraltet
Maturum
[< 
lat.
abitur
„man geht weg“, zu
abire
„weggehen“]
Abitur:
Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen
abire
„weggehen“ ab (
ab
„weg“ +
ire
„gehen“). Das Partizip
abituriens
bezeichnet jemanden, der im Begriff ist, wegzugehen. Daher stammt die Bezeichnung
Abiturient
. Das
Abitur
macht also einer, der die Schule nach der dafür vorgesehenen Abschlussprüfung verlassen wird. Das Synonym
Reifeprüfung
erscheint in dem in Österreich und der Schweiz gebräuchlichen Wort
Matura
, das vom lateinischen
maturus
„reif“ stammt. Das Abitur als einst auch
Maturitätsexamen
(„Reifeprüfung“) genannte Abschlussprüfung höherer Schulen und Befähigung zum Hochschulstudium wurde in Preußen 1788 im Zug der Bildungsreform des Staatsministers Karl Abraham von Zedlitz eingeführt. Der Begriff aus der Akademikersprache Latein bis 1687 wurde etwa an den Universitäten nur in lateinischer Sprache unterrichtet gelangte mithin erst um 1800 in den allgemeinen deutschen Sprachschatz. Seit 1965 gibt es in Deutschland auch das
Fachabitur
, das je nach Ausrichtung der Schule zu einem Studium der Wirtschafts und Sozialwissenschaft, an der technischen Hochschule oder der pädagogischen Hochschule qualifiziert.
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