Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

bescheiden

be|schei|den
I.
V.
107, hat beschieden; mit Akk.
jmdn. b.
geh.
1.
jmdm. Bescheid, Nachricht geben;
jmdn. abschlägig b.
2.
kommen lassen, zu kommen bitten;
jmdn. an einen Ort b., zu sich b.
II.
mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas b.
zuteilwerden lassen;
das Schicksal hat mir beschieden, dass ich , hat es mir leider nicht beschieden; ihm war kein Erfolg beschieden
III.
refl.
sich b.
sich zufriedengeben, sich begnügen;
sich mit wenigem b.
IV.
Adj.
1.
genügsam, ohne große Ansprüche;
ein ~er Mensch; er ist, lebt sehr b.
2.
nicht eingebildet, zurückhaltend, sich nicht in den Vordergrund stellend;
er tritt b. auf
3.
einfach;
eine ~e Mahlzeit; ein ~es Hotel
4.
ugs.
mittelmäßig, nicht besonders gut;
dein Zeugnis ist ja ziemlich b.; mir geht es b.
5.
verhüllend für
beschissen
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