Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

borgen

br|gen
V.
1, hat geborgt
I.
mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas b.
vorübergehend, leihweise geben;
jmdm. Geld, ein Buch, ein Gerät b.; kannst du mir 100 Euro b.?
II.
mit Dat. (sich) und Akk.
sich etwas b.
sich vorübergehend, leihweise geben lassen;
sich Geld b.
[< 
mhd.
borgen
„schonen, Zahlung erlassen, anvertrauen“, < 
ahd.
borgen
„sich vor etwas hüten, Sicherheit gewähren, schonen“]
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