Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

einschließen

ein|schlie|ßen
V.
120, hat eingeschlossen; mit Akk.
1.
etwas e.
a)
hineinlegen, hineinstellen und durch Zuschließen für andere unzugänglich machen;
Weinflaschen in den Schrank e.; Geld im oder in den Schreibtisch e.
b)
von allen Seiten umgeben;
eine Mauer schließt den Park ein
2.
jmdn. e.
a)
hineinbringen und durch Zuschließen einsperren;
Kinder in ihr oder in ihrem Zimmer e.; Gefangene in ihre(n) Zellen e.
b)
umzingeln;
eine feindliche Truppe, Flüchtlinge e.
,
Ein|schlie|ßung
f.
,
, nur Sg.

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