Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zurückgeben

zu|rụ̈ck|ge|ben
V.
45, hat zurückgegeben
I.
mit Akk.
antworten;
!“ gab sie zurück
II.
mit Akk. oder mit Dat. und Akk.
(jmdm.) etwas z.
etwas dem Eigentümer, dem Geber wiedergeben;
wir mussten die Theaterkarten z.; er hat das gestohlene Geld zurückgegeben; jmdm. sein Eigentum z.; ich gebe dir das Geld, das Buch morgen zurück; jmdm. eine (schriftliche) Arbeit korrigiert z.; jmdm. sein Versprechen z.
geh.
jmdn. von seinem Versprechen entbinden, nicht mehr verlangen, dass er sein Versprechen hält
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