Lexikon

Mailänder Edkt

Religionsfreiheit in Rom
Religionsfreiheit in Rom
Auszüge aus dem Mailänder Toleranzedikt, in dem Kaiser Konstantin I. und sein Mitkaiser Licinius den Christen im Jahr 313 Religionsfreiheit gewähren:

In gesunder und durchaus richtiger Erwägung haben wir so diesen Beschluss gefasst, dass keinem Menschen die Freiheit versagt werden solle, Brauch und Kult der Christen zu befolgen und zu erwählen, dass vielmehr jedem die Freiheit gegeben werde, sein Herz jener Religion zuzuwenden, die er selbst für die ihm entsprechende erachtet, auf dass uns die Gottheit in allem die gewohnte Fürsorge und Huld schenken möge ... Dies haben wir verfügt, damit es nicht den Anschein erwecke, als würde irgendein Kult oder irgendeine Religion durch uns Hintansetzung erfahren ...

Bezüglich der Christen bestimmen wir weiterhin, dass jene Stätten, an denen sie ehedem zusammenzukommen pflegten ..., von denen, die sie nachweislich von unserer Kammer oder von anderer Seite käuflich erworben, unentgeltlich und ohne Rückforderung des Kaufpreises, ohne Zögern und Zaudern, an die Christen zurückerstattet werden. Auch wer solche Stätten geschenkweise erhalten, soll sie so schnell als möglich denselben Christen zurückgeben."
fälschlich „Edikt“ genannte, 313 zu Mailand erfolgte Einigung zwischen Konstantin dem Großen und Licinius in religionspolitischer Hinsicht; diese Einigung fußte auf dem 311 zu Sardika von Galerius erlassenen Toleranzedikt. Hierdurch war das Christentum im Römischen Reich zugelassen und seine Anhänger waren zum Gebet für Kaiser und Reich aufgefordert worden. In Mailand wurden darüber hinaus dem christlichen Klerus die Vorrechte zuerkannt, wie sie die nichtchristlichen Priester besaßen.
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