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20. Juli 1999  -  Russland muss laut dem Urteil ...

Russland muss laut dem Urteil des Moskauer Verfassungsgerichts die im Zweiten Weltkrieg verschleppten Kunst- und Kulturgüter nicht an Deutschland zurückgeben. Einzelstücke können aber als "Zeichen des guten Willens" zurückgegeben werden. Etwa 200 000 Kunstobjekte, darunter der sog. Schatz des Priamos, waren 1945 von den Sowjettruppen erbeutet worden.

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