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"Riestern" – die Riester-Rente
Riestern ist eine Wortneuschöpfung, die wiederum aus dem umgangssprachlichen Begriff für die steuerlich geförderte freiwillige private Altersvorsorge in Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung seit 2002. Das „Riestern“ ist geregelt durch das Altersvermögensgesetz und ist benannt nach dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1998-2002, Walter Riester von der SPD.
Da die Eigenvorsorge die gesetzliche Rente ergänzen soll, werden nur Anlageformen gefördert, die ab Beginn des Rentenalters eine lebenslange Auszahlung garantieren (gesichert durch Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Der begünstigte Personenkreis deckt sich grundsätzlich mit den Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder Förderberechtigte erhält zunächst die Zulage auf seinem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben, wenn er einen entsprechenden zertifizierten Vertrag abgeschlossen hat. Die Grundzulage betrug zunächst in den Anfangsjahren 2002-2003 38 Euro und steigt auf konstante 154 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2008. Die Kinderzulage steigt für jedes Kind, für das der Zulageberechtigte Kindergeld erhält, von 46 Euro im Jahr 2002 auf 185 Euro ab dem Jahr 2008. Die volle Zulage wird nur dann gewährt, wenn der Berechtigte einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke im Alter leistet – der sogenannte Eigenbetrag.
Zugleich wurde im Altersvermögensgesetz auch die betriebliche Altersvorsorge gestärkt. Arbeitnehmer erhalten danach einen Rechtsanspruch auf Umwandlung eines Teils ihres Einkommens in Altersvorsorgebeträge. Dieser Teil braucht zunächst nicht versteuert zu werden. Die Auszahlung gestaltet sich flexibler und kann z. B. auch in einer Einmalzahlung bestehen, etwa zum Erwerb von Wohneigentum oder zu dessen altersgerechtem Umbau.