Lexikon
Baurecht
privates Baurecht
die Gesamtheit der Normen und Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Privatleuten (Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer usw.). Das private Baurecht betrifft das Bauwerk des einzelnen Bauherrn und seine Ausführung mit Hilfe Dritter, die aufgrund von Verträgen dafür Dienstleistungen und Lieferungen erbringen. Es regelt in erster Linie die freiwillig eingegangenen rechtliche Bindungen der Baubeteiligten und deren Rechtsfolgen (Haftung u. Ä.). Die beteiligten Vertragspartner stehen sich dabei gleichberechtigt gegenüber, während nach öffentlichen Baurecht Behörden hoheitlich, einseitig und auch zwangsweise handeln. Das private Baurecht wird von den Regeln des Zivilrechts bestimmt, hauptsächlich finden die Werkvertragsregeln der §§ 631ff. BGB Anwendung; der Text der Bauverträge wird meist den VOB entnommen.
Wissenschaft
Das Rätsel vom Wasser der Erde
Wann, wie und wodurch erhielt die Erde ihr Wasser? Lieferten es Planetoiden oder Kometen – oder steckte es bereits in den Urbausteinen? von FRANZISKA KONITZER Der Ursprung des Wassers auf der Erde ist umstritten.“ So beginnt ein vor Kurzem erschienener Artikel in der Fachzeitschrift Science. Darin vermuten Laurette Piani von der...
Wissenschaft
Grips im Gefüge
Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...