Lexikon

Hartz IV

nach dem Vorsitzenden der Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes, Peter Hartz, benannter Teil der Hartz-Gesetze, der die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) als Schwerpunkt hat. Seit 2005 tritt das ALG II nach Ausschöpfung der Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, des Arbeitslosengeldes (ALG I), als Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende an die Stelle der früheren Arbeitslosenhilfe, aber auch an die Stelle der früheren Sozialhilfe, sofern es sich um erwerbsfähige hilfsbedürftige Personen handelt. Nicht erwerbsfähige oder in sog. Bedarfsgemeinschaften lebende Hilfsbedürftige erhalten das geringere Sozialgeld. ALG II und Sozialgeld sind Sozialleistungen, keine Versicherungsleistungen. Sie werden aus Bundesmitteln finanziert.
Kontext
Lebensende, Vorsorge
Wissenschaft

»Wir müssen fragen – und zuhören«

Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.

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Erz, Meer, Meeresgrund
Wissenschaft

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Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...

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