Lexikon

Kreis

Recht
1. öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, die überörtliche Aufgaben für das Kreisgebiet wahrnimmt. Der Kreis, auch Landkreis, hat ein Recht auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG), er erfüllt darüber hinaus aber auch staatliche Verwaltungsaufgaben als Auftragsangelegenheiten. Hauptorgan ist in der Regel der Kreistag. Gemeindeverband. In der Schweiz: Verwaltungsbezirk in einzelnen Kantonen. Österreich kennt keine dem deutschen Landkreis gleichgestellte Selbstverwaltungskörperschaft oder Verwaltungseinheit (Bezirkshauptmannschaft).
sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Was zuckst Du?

Fast ein Vierteljahrhundert verbringt jeder von uns bei durchschnittlicher Lebenserwartung angeblich mit Schlafen. Im Wachzustand ist unser Gehirn mehr oder weniger auf Vollgas, aber kurz vor dem Einschlafen drosseln die Gehirnzellen das Tempo ihrer Kommunikation und gehen quasi auf Standgas. Wenn Sie jemanden wirklich nachhaltig...

Tiny House
Wissenschaft

Wenig Raum für Nachhaltigkeit

Tiny Houses gelten als optimales Zuhause für einen umwelt- und klimafreundlichen Lebensstil. Aber wie nachhaltig sind die meist hölzernen Winzlinge wirklich? von ROLF HEßBRÜGGE Für die einen ist es ein romantischer Wohntraum, für andere der Inbegriff einer minimalistischen Lebensweise im Einklang mit der Natur: das Tiny House....

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon