Lexikon
Einberufung
Heranziehung Wehrpflichtiger zum Wehrdienst. In Deutschland erfolgt die Einberufung durch einen Bescheid des Kreiswehrersatzamts nach dem Bedarfsplan der Bundeswehr. Innerhalb von 14 Tagen kann dagegen Einspruch erhoben werden. Wer dem Einberufungsbescheid nicht Folge leistet, macht sich eines Dienstvergehens schuldig, das disziplinarrechtlich geahndet wird. Eigenmächtiges Fernbleiben oder Fahnenflucht können auch strafrechtlich verfolgt werden. Wehrpflicht.
Wissenschaft
Hinkelstein und Dolmengrab
Was ist eigentlich ein Megalith? Wer begann seine Toten in Hügelgräbern zu bestatten? Und warum gleichen sie sich – unabhängig davon, ob sie in Spanien oder Dänemark stehen? Diesen Fragen geht Teil 1 unserer Reihe über die steinernen Riesen nach. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Mit einem Hinkelstein auf dem Rücken herumspazieren, als...
Wissenschaft
Der große Sprung
Ein neuartiger Hochtemperatursupraleiter funktioniert bereits bei kühler Raumtemperatur – wenn auch nur unter hohem Druck. Ein wichtiger Schritt in Richtung Alltagsanwendung ist getan. von DIRK EIDEMÜLLER Bei der Suche nach Supraleitern bei Raumtemperatur geht es um den heiligen Gral der Energietechnik. Wenn sich ein solches...