Lexikon

Fiktin

Recht
die gesetzliche Weisung, einen Sachverhalt so anzusehen, als ob ein bestimmter anderer Sachverhalt vorläge; so gilt nach §1923 Abs. 2 BGB als vor dem Erbfall geboren, wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht geboren, aber bereits gezeugt war.
Ein Sonnenuntergang aus einem Flugzeug heraus fotografiert.©Adobe Stock/SJ Travel Footage
Wissenschaft

Himmlische Lichtspiele

Polarlicht, Abendrot, Regenbogen und Himmelsblau sind das Ergebnis faszinierender Physik. von Michael Vogel Auf Kinderbildern ist der Himmel blau, die Sonne gelb und der Regenbogen bunt. Meist sind die Farben am Himmel eine Selbstverständlichkeit, der wir uns im Alltag nur noch selten bewusst werden. Und doch sind sie etwas...

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Wissenschaft

Gesunde Ernährung ist Gen-Sache

Was wir essen, kann unser Erbgut verändern – und umgekehrt regeln die Gene, welche Lebensmittel wir gut vertragen. Neue Erkenntnisse könnten helfen, für jeden Einzelnen passende Ernährungstipps zu finden. von JÜRGEN BRATER, ILLUSTRATIONEN: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum manche Menschen...

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