Lexikon
Gründung
Wirtschaft
die Errichtung eines Unternehmens. Bei der Bargründung werden alle Einlagen der Eigentümer in Geld, bei der Sachgründung oder Illationsgründung ganz oder zum Teil in Sachgegenständen (z. B. Grundstücken) geleistet. – Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist strengen Vorschriften (§§ 23–53 AktG) unterworfen: Zunächst wird von den (mindestens fünf) Gründern die Satzung festgestellt; sie muss u. a. wenigstens Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Grundkapitals sowie Nennbeträge und Gattung der Aktien enthalten. Übernehmen die Gründer sämtliche Aktien, so liegt eine Einheitsgründung (Simultangründung) vor; andernfalls wird ein Teil der Aktien – meist durch Vermittlung von Kreditinstituten – zur Zeichnung aufgelegt (Stufen- oder Sukzessivgründung).
Wissenschaft
Verbreitungsgebiete von Waldpflanzen verschieben sich westwärts
In Anpassung an sich verändernde Umweltbedingungen verschiebt sich das Verbreitungsgebiet zahlreicher Arten. Eine Studie zeigt nun anhand von 266 Waldpflanzen, dass dabei nicht der Klimawandel die Hauptrolle spielt. Stattdessen hat offenbar der sich verändernde Stickstoffgehalt des Bodens einen größeren Einfluss. Passend zur...
Wissenschaft
Rettet Vorsorge das Leben?
Welche Untersuchungen sind sinnvoll, um Krebs früher zu erkennen und besser behandeln zu können? Der Arzt Jürgen Brater hat die Studienlage gesichtet. von JÜRGEN BRATER Krebs ist in Deutschland nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2020 fast 231...