Lexikon
Legislatịve
die gesetzgebende Institution des Staates, meist das Parlament. In autoritären und totalitären Staaten übt die Exekutive ganz oder teilweise die Gesetzgebung aus (z. B. in Deutschland nach dem Ermächtigungsgesetz vom 24. 3. 1933), eventuell mit nachfolgender Bestätigung durch das Parlament. In demokratischen Staaten kann in Ausnahmefällen auch das Volk zum Gesetzgeber werden (so in Deutschland im Wege des Volksbegehrens und Volksentscheids während der Weimarer Republik; in der Schweiz im Bund und in den Kantonen durch das Referendum).
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